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Beantragung der Überbrückungshilfe der Stadt Hohen Neuendorf, ab sofort möglich

Liebe Unternehmer,

auf Initiative des Wirtschaftsbeirates (Beiratsmitglieder sind ausschließlich Mitglieder des UGHN e.V.) und der Unternehmergemeinschaft Hohen Neuendorf e.V., können kleine Unternehmer, Soloselbständige und Freiberufler mit Sitz in Hohen Neuendorf,

die im Zuge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, ab sofort ein Überbrückungsdarlehen als finanzielle Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro bei der Stadt Hohen Neuendorf beantragen.

Das Antragsformular für die Soforthilfe wie auch die Richtlinie und ein Berechnungsbeispiel sind im Anschluss zum Herunterladen bereit gestellt. Weitere Infos auch unter https://hohen-neuendorf.de/de/corona-soforthilfe .

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen unabhängig ihrer Rechtsform mit bis zu 5 Beschäftigten in Vollzeit (Teilzeitkräfte sind in Vollzeitkräfte umzurechnen) neben dem/der Unternehmer/-in, die

a)      wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmer oder im Haupterwerb als Angehörige der freien Berufe oder Selbständige tätig sind, und in jedem Fall

b)      ihre Tätigkeit von einer Betriebs- oder Arbeitsstätte in der Stadt Hohen Neuendorf ausüben und

c)       bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.

Antragsstellende müssen zudem versichern, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie entstanden sind und sie sich nicht bereits am 31. Dezember 2019 in ökonomischer Schieflage befanden. Dabei reicht eine Eidesstattliche Erklärung als Nachweis aus.

Übrigens: Die Idee für diese Soforthilfe geht auf eine Initiative des neu gegründeten Wirtschaftsbeirats der Stadt Hohen Neuendorf zurück. Entwickelt wurden die Kriterien und die Richtlinie von einer eigens dafür gegründeten Arbeitsgemeinschaft. Der Beschluss erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar.

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag möglichst per E-Mail mit dem Betreff „Überbrückungshilfe Hohen Neuendorf“ an marketing@hohen-neuendorf.de. Bei Fragen steht IhnenFrau Lyrer vom SB Veranstaltungsmanagement der Stadt Hohen Neuendorf gerne telefonisch unter 03303 528-241 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

der Vorstand des UGHN e.V. und der Wirtschaftsbeirat der Stadt Hohen Neuendorf

Hier noch einmal die Kontaktdaten zur Stadtverwaltung Hohen Neuendorf:


Franziska Leyrer
SB Veranstaltungsmanagement

Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Oranienburger Str. 2
16540 Hohen Neuendorf

Beantragung der Überbrückungshilfe der Stadt Hohen Neuendorf, ab sofort möglich

Tel.:+49 (3303) 528 – 241
Fax:+49 (3303) 528 – 4039
E-Mail:marketing@hohen-neuendorf.de
Web:https://hohen-neuendorf.de
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